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OVG Niedersachsen, 22.01.2002 - 4 PA 2747/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Berücksichtigung von Kostensteigerungen für Gas bei der Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 12 Abs 1 BSHG; § 3 Abs 2 RegelsatzVO
Erhöhung; Gas; Heizkosten; Heizung; Hilfe zum Lebensunterhalt; Preis - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hannover, 01.01.2002 - 9 B 2396/01
- OVG Niedersachsen, 22.01.2002 - 4 PA 2747/01
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Niedersachsen, 28.11.2001 - 4 PA 3693/01
Beleuchtung; Energieanteil; Energieverbrauch; Feuerung; Feuerungskosten; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.01.2002 - 4 PA 2747/01
Gegenwärtig beträgt der im Regelsatz für den Haushaltsvorstand enthaltene Anteil für Warmwasserzubereitung 11, 90 DM (Beschl. d. Sen. v. 28. Nov. 2001 - 4 PA 3693/01 -) und der in dem Regelsatz für den erwachsenen Haushaltsangehörigen enthaltene Anteil davon 80 %, also 9, 52 DM.
- LSG Hessen, 21.03.2006 - L 9 AS 124/05
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheit
Die Höhe der laufenden Kosten für die Heizung ergibt sich entweder aus dem Mietvertrag oder aus den Vorauszahlungsfestsetzungen der Energieversorgungsunternehmen, für die eine Vermutung der Angemessenheit spricht, soweit nicht konkrete Anhaltspunkte für ein unwirtschaftliches und damit unangemessenes Heizverhalten vorliegen (ebenso: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. Dezember 2005 - L 8 AS 427/05 ER - juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 1. August 2005 - L 19 B 68/05 AS ER - LSG Thüringen, Beschluss vom 7. Juli 2005 - L 7 AS 334/05 ER - juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 22. Januar 2002 - 4 PA 2747/01 - juris). - LSG Sachsen, 24.10.2006 - L 3 B 158/06 AS-ER
Prüfung der Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizkosten beim Anspruch auf …
Bereits zum BSHG war deshalb entschieden worden (OVG Niedersachsen, Beschl. v. 22.01.2002, Az. 4 PA 2747/01, zitiert nach JURIS), dass - soweit die Wohnung im Übrigen angemessen ist - grundsätzlich die tatsächlichen Heizkosten zu übernehmen sind, wie sie sich aus den Vorauszahlungsfestsetzungen des Vermieters oder des Versorgungsunternehmens ergeben, weil für die Angemessenheit dieser festgesetzten Kosten eine tatsächliche Vermutung streitet. - OVG Niedersachsen, 14.03.2002 - 4 ME 67/02
Angemessenheit; Bad; Haushaltsenergie; Heizkosten; Hilfe zum Lebensunterhalt; …
Seine Gesamtaufwendungen von 59, 61 Euro (= 116, 59 DM) für die Heizung seiner 62 qm großen Wohnung entsprechen dem durchschnittlichen Aufwand von 1, 50 DM bis 2, 00 DM je qm Wohnfläche, den andere Sozialhilfeträger im Regelfall als angemessen zugrunde legen (s. den Beschluss des Senats vom 22.01.2002 - 4 PA 2747/01 -).
- VG Braunschweig, 18.02.2003 - 3 B 337/02
Ersatzbeschaffung; Funktionsfehler; Heizungskosten; Hilfe zum Lebensunterhalt; …
Dieser tatsächlich zu zahlende Abschlagsbetrag liegt bei der 58 m² großen Wohnung mit ca. 90 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche nicht so außerhalb des durchschnittlichen Heizaufwandes, der regelmäßig als angemessen zugrunde gelegt wird (vgl. B. d. OVG Lüneburg v. 22.01.2002 - 4 PA 2747/01 -), dass ohne weiteres auf ein unwirtschaftliches Verhalten der Antragsteller hinsichtlich der Heizgewohnheiten geschlossen werden könnte. - SG Konstanz, 23.10.2007 - S 3 AS 3231/05
Anspruchsvoraussetzung für die Gewährung höherer Leistungen zur Sicherung des …
Für diese laufenden Kosten der Heizung spricht eine Vermutung der Angemessenheit, soweit nicht konkrete Anhaltspunkte für ein unwirtschaftliches und damit unangemessenes Heizverhalten vorliegen (vgl. z. B. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. Dezember 2005 - L 8 AS 427/05 ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 1. August 2005 - L 19 B 68/05 AS ER - LSG Thüringen, Beschluss vom 7. Juli 2005 - L 7 AS 334/05 ER - ; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 22. Januar 2002 - 4 PA 2747/01 -). - VG Göttingen, 10.11.2004 - 2 A 108/04
Einkommensberechnung; Grundsicherung; Haushaltsglasversicherung; Heizkosten; …
Die Kammer hält unter Berücksichtigung aller zu bedenkenden Faktoren einen Maximalwert von 1, 00 EUR noch für angemessen (vgl. auch die Beschlüsse des Nds. OVG vom 22.01.2002 - 4 PA 2747/01 - und vom 14.03.2002 - 4 ME 67/02 -).